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Der Paragraph 184l des StGB

Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild – der Paragraph 184l des StGB

Der Inhalt des Paragraphen 184l

Der § 184l StGB wurde am 1. Juli 2021 eingeführt und lautet wie folgt:

„Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild

  1.  1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer eine körperliche Nachbildung eines Kindes oder eines Körperteiles eines Kindes, die nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist, herstellt, anbietet oder bewirbt oder

    mit einer in Nummer 1 beschriebenen Nachbildung Handel treibt oder sie hierzu in oder durch den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder

    ohne Handel zu treiben, eine in Nummer 1 beschriebene Nachbildung veräußert, abgibt oder sonst in Verkehr bringt.
    Satz 1 gilt nicht, wenn die Tat nach § 184b mit schwererer Strafe bedroht ist.
  1. 1Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer eine in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 beschriebene Nachbildung erwirbt, besitzt oder in oder durch den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt. 2Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
  2.  In den Fälln des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 ist der Versuch strafbar.
  3.  Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der rechtmäßigen Erfüllung staatlicher Aufgaben oder dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
  4. 1Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, werden eingezogen. 2§ 74a ist anzuwenden.“

Im Folgenden erklärt Ihnen Rechtsanwalt Dietrich die wichtigsten Aspekte der Strafbarkeit gem. § 184l StGB. Insbesondere erklärt er Ihnen:

Was ist eine Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild im Sinne von § 184l StGB?

Ein wesentliches Merkmal der Strafbarkeit nach § 184l StGB ist die Bestimmung des Anwendungsbereichs. § 184l StGB erfasst die „Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild“.

Was als Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild anzusehen ist, lässt sich dem § 184l Abs. 1 Nr. 1 StGB entnehmen. So handelt es sich dabei um eine körperliche Nachbildung eines Kindes oder eines Körperteiles eines Kindes, die nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist.

Welcher Umgang mit Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild ist strafbar?

Der Gesetzgeber hat letztlich sämtlichen Umgang mit einer Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt. So ist u.a.

  • die Herstellung oder das Anbieten einer Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild gem. § 184l Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB,
  • das Handel treiben gem. § 184l Abs. 1 S. 1. Nr. 2 StGB,
  • das Veräußern, das Abgeben oder das sonst in Verkehr bringen gem. § 184l Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB,
  • der Erwerb gem. § 184l Abs. 2 S. 1 Var. 1 StGB und
  • der Besitz gem. § 184l Abs. 2 S. 1 Var. 2 StGB

strafbar.

Welche Strafe oder welches Strafmaß drohen bei einem Vorwurf des Inverkehrbringens, Erwerbs oder Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gem. § 184l StGB?

Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Inverkehrbringens, Erwerbs oder Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gem. § 184l StGB geführt. Sie wollen nun wissen, welche Strafen im Falle einer Verurteilung wegen des Inverkehrbringens, Erwerbs oder Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gem. § 184l StGB drohen.

Im Folgenden erklärt Ihnen Rechtswalt Dietrich die wichtigsten Fragen in Bezug auf etwaige Strafen im Falle einer Verurteilung. Rechtsanwalt Dietrich beantwortet Ihnen insbesondere:

  • Welches Strafmaß sieht § 184l StGB für das Inverkehrbringens, den Erwerb oder den Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild vor?
  • Taucht eine Verurteilung wegen Inverkehrbringens, Erwerbs oder Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild im Führungszeugnis auf?
  • Benötige ich einen Anwalt für Strafrecht?

Welches Strafmaß sieht § 184l StGB für das Inverkehrbringen, den Erwerb oder den Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild vor?

Zunächst ist zu erwähnen, dass § 184l StGB eine subsidiäre Anwendung findet. So wird gem. § 184l Abs. 1 S. 2 StGB eine Tat nach § 184l StGB nur geahndet, wenn sie nicht bereits nach § 184b StGB mit schwerer Strafe bedroht ist.

Das Strafgesetzbuch differenziert in Bezug auf das Strafmaß des § 184l StGB zwischen dem Herstellen und Inverkehrbringen von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild und dem Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild.

Strafe bei Inverkehrbringen von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild

Nach § 184l Abs. 1 S. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild herstellt oder anbietet (Nr. 1), mit ihnen Handelt treibt (Nr. 2) oder sie veräußert, abgibt oder sonst in Verkehr bringt (Nr. 3).

Sollte das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängen, besteht die Möglichkeit, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Nach § 56 StGB kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Im Falle der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren besteht keine Möglichkeit einer Bewährungsstrafe.

Strafe bei Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild

Der Erwerb oder der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild wird gem. § 184l Abs. 2 StGB mit Freiheitstrafe von einem Jahr bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Taucht eine Verurteilung des Inverkehrbringens, Erwerbs oder Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild im Führungszeugnis auf?

Strafrechtliche Verurteilungen werden in das Bundeszentralregister (BZR) eingetragen. Aus dem Bundeszentralregister gibt es verschiedenste Auskunftsmöglichkeiten.

In der Regel benötigt man ein einfaches Führungszeugnis. In dieses Führungszeugnis werden grundsätzlich Verteilungen aufgenommen. Bei einer Verurteilung von nicht mehr als 90 Tagesätzen oder drei Monaten Freiheitsstrafe unterbleibt in der Regel die Aufnahme in das einfache Führungszeugnis, soweit keine weitere Strafe im Register eingetragen ist.

Neben dem einfachen Führungszeugnis gibt es noch ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis. Das erweiterte Führungszeugnis enthält alle kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen, auch geringfügige. Mithin wird in ein erweitertes Führungszeugnis auch eine kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilung von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder drei Monaten Freiheitstrafe aufgenommen.

Benötige ich einen Anwalt für Strafrecht bei Vorwurf des Inverkehrbringens, Erwerbs oder Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild?

Sollte gegen Sie ein Strafverfahren wegen des Inverkehrbringens, Erwerbs oder Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild geführt werden, sollten Sie einen Anwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Nur ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann im sensiblen Bereich des Sexualstrafrechts mit den Strafverfolgungsbehörden auf Augenhöhe verteidigen. Unter den angegebenen Kontaktdaten können Sie sich an Rechtsanwalt Dietrich wenden. Rechtsanwalt Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin. Er tritt als Strafverteidiger bundesweit auf. Rechtsanwalt Dietrich hat eine jahrelange Erfahrung in der Verteidigung gegen den Vorwurf Kinderpornografie.

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Telefon Büro: 030 / 609 857 413
Telefon Notfall: 0163 / 9133 940
(bei Verhaftung/Durchsuchung)

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